Elektronische Einlegung eines Widerspruchs
Sie können Ihren Widerspruch auf folgendem elektronischen Weg übermitteln:
Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Kfz-Innung Schwaben elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten.
Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
De-Mail:
Sie können uns Ihren Widerspruch mittels De-Mail übermitteln:
info@ kfz-innungschwaben.de-mail.de