Sie befinden sich hier

Inhalt

Elektronische Einlegung eines Widerspruchs

Sie können Ihren Widerspruch auf folgendem elektronischen Weg über­mitteln:

Nach  Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz  können Sie uns einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Kfz-Innung Schwa­ben elek­tronisch über­mitteln. Vor­aus­setzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetz­geber vor­ge­sehenen elek­tronischen Über­mittlungs­wege beachten.

Die Über­mittlung per ein­facher E-Mail ist rechtlich nicht möglich. Die Ein­legung eines Rechts­behelfs per einfacher E-Mail ist nicht zu­ge­lassen und ent­faltet keine recht­lichen Wirkungen!

De-Mail:

Sie können uns Ihren Widerspruch mittels De-Mail übermitteln:
info@remove-this.kfz-innungschwaben.de-mail.de

Kontextspalte