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Name, Sitz, Bezirk und Rechtsform

§ 1

(1)   Die Handwerksinnung führt den Namen:

Kfz-Innung Schwaben

(2)   Ihr Sitz ist in Augsburg.

(3)   Ihr Bezirk umfasst den Regierungsbezirk Schwaben.

(4)   Die Kfz-Innung Schwaben ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird mit Genehmigung der Satzung durch die Handwerkskammer rechtsfähig.

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