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SP - Sicherheitsprüfung

Seit 1. Dezember 1999 gibt es in Deutschland die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge. Die SP ersetzte die bisdahin angewandte Bremsensonderuntersuchung (BSU) und die Zwischenuntersuchung (ZU). Der Gesetzgeber hat für die Durchführung der SP sowohl an die Betriebe als auch an das durchführende Personal gewisse Voraussetzungen festgelegt, über die Sie sich hier informieren können.

Änderung bei HU/AU/SP

Seit 1. Juli 2012 gilt die 47. Änderungsverordnung zur StVZO. Sie hatten hierzu in den letzten Wochen....mehr

Bremsbezugskräfte der Hydraulikbremsanlage

Bremswirkungsprüfung bei der Sicherheitsprüfung....mehr

Erhöhung der Bußgelder

Im "Verkehrsblatt" Nr. 5/2004 vom 15. März 2004 wurde eine Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung veröffentlicht. In diesem geänderten "Bußgeldkatalog" wurden die Bußgelder für verschiedene Verstöße gegen die....mehr

SP-Anerkennung

Die Anerkennung für einen Betrieb für die Berechtigung zur Durchführung der Sicherheitsprüfung (SP) wird durch die regional zuständige....mehr

SP-Siegel/-Plaketten

An allen SP-pflichtigen Fahrzeugen müssen SP-Schilder und Prüfmarken angebracht sein, damit eine Prüfung der fristgerechten Durchführung der....mehr

SP-Schulung

Für die Qualifizierung des durchführenden Personals hinsichtlich der Sicherheitsprüfung hat der Gesetzgeber klare Vorgaben gegeben. Hierzu gehört, dass das durchführenden Personal eine aktuelle....mehr

Kontextspalte

Aktuelle Richtlinien und Verkehrsblattauszüge

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Freitag
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