SP-Anerkennung
Die Anerkennung für einen Betrieb für die Berechtigung zur Durchführung der Sicherheitsprüfung (SP) wird durch die regional zuständige Kfz-Innung erteilt. Hierfür müssen vom Betrieb mehrere Kriterien erfüllt werden.
Einen SP-Antrag auf Annerkennung von Werkstätten für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen (SP) erhalten Sie hier im Pdf-Format.
47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
Änderung der Voraussetzungen zur Anerkennung für die Sicherheitsprüfung (SP)