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SP-Anerkennung

Die Anerkennung für einen Betrieb für die Berechtigung zur Durchführung der Sicherheitsprüfung (SP) wird durch die regional zuständige Kfz-Innung erteilt. Hierfür müssen vom Betrieb mehrere Kriterien erfüllt werden.

Einen SP-Antrag auf Annerkennung von Werkstätten für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen (SP) erhalten Sie hier im Pdf-Format. 

47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.

Änderung der Voraussetzungen zur Anerkennung für die Sicherheitsprüfung (SP)

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