An die Anerkennung von Kfz-Werkstätten zur Durchführung der Abgasuntersuchung an Krafträdern hat der Gesetzgeber konkrete Voraussetzungen geknüpft. Diese Voraussetzungen müssen von der örtlich zuständigen Kfz-Innung überprüft werden.
Sind alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, spricht die Kfz-Innung die Anerkennung einer Kraftfahrzeugwerkstatt für die Durchführung der Abgasuntersuchung an Krafträdern aus.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind
1. Der Kfz-Betrieb muss mit dem Kfz-Techniker-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein.
2. In jedem Betrieb muss mindestens eine verantwortliche Person für die AUK benannt werden. Diese Person muss einen Meisterbrief im Kfz-Techniker-Handwerk und eine aktuelle AUK-Schulung vorweisen können. Nur diese Person ist berechtigt, die Prüfprotokolle der Abgasuntersuchung an Krafträdern zu unterschreiben. Ein Meister in Vollzeit muss ständig vor Ort sein.
3. Gesellen, die die AUK durchführen, müssen ebenfalls eine aktuelle (nicht älter als 3 Jahre) AUK–Schulung nachweisen. Sie dürfen jedoch das Prüfprotokoll nicht selbst unterschreiben.
4. In jeder anerkannten AUK-Werkstatt ist ein AUK-Beauftragter (AUKB) zu benennen. Dieser ist für die Pflege der Dokumentation in der AUK-Werkstatt verantwortlich. Als AUKB können nur Personen benannt werden, die eine aktuelle AUK-Schulung vorweisen können. Als Fachkraft wird zusätzlich die QMS-Erstunterweisung benötigt.
5. Neben geschlossenen Betriebsräumen sollte auch eine Abgasabsaugung vorhanden sein.
Bei Zuwiderhandlungen kann die Anerkennung für die Durchführung von Abgasuntersuchungen an Krafträdern jederzeit widerrufen werden.
Unterlagen für die Anerkennung
Um eine Anfrage zur AUK-Anerkennung vorschriftsmäßig bearbeiten zu können, benötigen wir nachfolgende Unterlagen in Kopie:
1. Bescheinigung über die gültige Eintragung des Kfz-Betriebes in die Handwerksrolle der Handwerkskammer für Schwaben
2. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener AUK-Antrag
3. Führungszeugnisse im Original ( Belegart „O“ ) die nicht älter als 6 Monate sind, werden von folgenden Personen benötigt:
alle Geschäftsinhaber/Gesellschafter/Geschäftsführer
alle Betriebsleiter
alle verantwortlichen Personen
4. Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung zur Deckung aller im Zusammenhang mit der AUK entstehenden Ansprüche, eingeschlossen die vom Versicherungsnehmer übernommene Freistellungsverpflichtung gegenüber dem jeweiligen Bundesland sowie den am Anerkennungsverfahren beteiligten Stellen
5. Bezug des Verkehrsblatts oder einer Fachzeitschrift wie z. B. „KFZ-Betrieb“ oder „Krafthand“
6. Gültige Kalibrierscheine der Prüfgeräte, auch bei Neukauf eines Gerätes
7. Technische Einstelldaten der Fahrzeughersteller (nicht älter als 12 Monate) = Software-Stand der Daten im Gerät
Für die Eintragung aller verantwortlichen Personen wird benötigt:
1. Meisterprüfungszeugnis/ Meisterbrief im Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk, Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk, Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk mit dem Schwerpunkt Fahrzeugsystemtechnik oder im Zweiradmechaniker-Handwerk oder gleichgestellter Abschluss s. Anlage VIIIc Nummer 2.5
2. Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an einer Erst-/ Wiederholungsschulung
3. Bescheinigung der Teilnahme an der QMS-Erstunterweisung (FB 6.1-3)
Für die Eintragung aller Fachkräfte wird benötigt:
1. Gesellenprüfungszeugnis/ Gesellenbrief als Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker, Kraftfahrzeug-Mechatroniker, Zweiradmechaniker oder Zweiradmechaniker in der Fachrichtung Motorradtechnik
2. Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an einer Erst-/ Wiederholungsschulung
Weiterführend ist Folgendes notwendig:
1. Servicevertrag für die AÜK-Plus-Software
2. unterschriebene Formblätter für das akkreditierte Verfahren, welche Sie von uns erhalten
3. Oberflächenthermometer (Infrarot Thermometer) zum Motortemperatur messen
4. Spezieller Auspuffadapter für Endrohrmessung (Prüfmittelabhängig) Eventuell Hochtemperatursonde zum Abgas messen notwendig
Wenn alle Anforderungen vollständig erfüllt sind, werden Sie von uns im Akkreditierungssystem eingebunden.

Vorlagen zur Beantragung von: