Anmeldung zur GAP/GSP-Wiederholungsschulung ohne Termin

Die Gasanlagenprüfung dürfen nur die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchführen, die nachweisen können, dass sie an einer mind. eintägigen GAP-Schulung teilgenommen haben.


Die Frist für die GAP-Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.

 

zum Nachweis der Sach- und Fachkunde


● Rechtliche Grundlagen

● Vorschriften und Richtlinien (VBG 12, 16, 50, 100, 125, TRG 380, ECE R 67.01 / ECE R 110 / ECE R 115, § 20 GefStoffV GGVS 17, § 14 GSG)

● Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie

● Darstellung und Bedeutung der amtlichen Untersuchung

● Fahrzeugidentifizierung

● Dokumentagtion und Qualitätssicherung

● Technik der Gasanlagen

● spezielle technische Merkmale und Sachverhalte

● Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit

● Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase

● sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise

● weitere alternative Antriebskonzepte

● praktisches Können

● Duchrführung einer Gasanlagenprüfung

● Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes

● Handhabung des Lecksuchsprays


Abschlussprüfung 

Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d.h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) erforderlich. Obwohl dies nur verantwortliche Personen (Kfz-Meister) durchführen dürfen, können auch Fachkräfte (Gesellen) an dieser Schulung teilnehmen. 

Die offizielle „GSP-Teilnahmebescheinigung“ erhalten allerdings nur Meister. ACHTUNG: Fachkräfte erhalten lediglich eine offizielle „GAP-Teilnahmebescheinigung“. 


Die Frist für die GSP-Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.


zum Nachweis der Sach- und Fachkunde


● Rechtliche Grundlagen

● Vorschriften und Richtlinien

● GAP-/GSP-Durchführungsrichtlinien

● Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung

● Fahrzeugidentifizierung

● Dokumentation

● Qualitätssicherung

● Nationale und internationale Vorschriften zur Typgenehmigung und Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

● Nationale und internationale Vorschriften für Nachrüstsysteme

Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)

● Änderung der Zulassungspapiere/-dokumente

● Technik der Gasanlagen, insbesondere Neuerungen

● Nachrüstsysteme und Einblassysteme

● werkseitig verbaute Gassysteme mit und ohne Typgenehmigung

● Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte

● Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit

● Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase

● Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise

● Weitere alternative Antriebskonzepte

● Praktisches Können

● Durchführung einer Gasanlagenprüfung

● Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes

● Handhabung des Lecksuchspray

● Identifizierung der Komponenten eines Gasnachrüstsystems

● Durchführung einer Gassystemeinbauprüfung


Abschlussprüfung


●  GAP

Inspektoren (Verantwortliche Personen)

mit Meisterprüfungszeugnis/ Meisterbrief im Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk, Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk, Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk, Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk oder Gleichgestellter Abschluss s. Anlage XVIIa Nummer 2.4.2 der StVZO


Fachkräfte (durchführende Personen)

mit Gesellenprüfungszeugnis/ Gesellenbrief als Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker, Automobilmechaniker, Kraftfahrzeug-Mechatroniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker


GSP

Inspektoren (Verantwortliche Personen)

mit Meisterprüfungszeugnis/ Meisterbrief im Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk, Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk, Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk, Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk oder Gleichgestellter Abschluss s. Anlage XVIIa Nummer 2.4.2 der StVZO



GAP

halber  Tag von 8:00 – 12:30 Uhr

GSP

1 Tag von 8:00 – 17:00 Uhr 


Teilnehmerzahl: 

Maximal 12 Teilnehmer 


Teilnehmergebühr:

GAP    

180,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung

150,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung

(Bonuspreis für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innung Schwaben und des Schwaben-mobil e.V.)


GSP    

250,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung

220,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung

(Bonuspreis für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innung Schwaben und des Schwaben-mobil e.V.)"


Anmeldung zur Schulung

Bitte melden Sie sich mit diesem Formular zur Schulung an. Sie erhalten von uns anschließend eine Bestätigung per E-Mail.

Zur Terminabstimmung melden wir uns bei Ihnen, sobald uns Kurstermine vorliegen.

Oder nach der Anmeldung per E-Mail an: schulung@wig-schwaben.de  
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