Schulung zur Berechtigung von Gasanlagenprüfungen (GAP)
Die Gasanlagenprüfung dürfen nur die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchführen, die nachweisen können, dass sie an einer mind. eintägigen GAP-Schulung teilgenommen haben.
Die Frist für die GAP-Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.
Inhalt GAP
zum Nachweis der Sach- und Fachkunde
● Rechtliche Grundlagen
● Vorschriften und Richtlinien (VBG 12, 16, 50, 100, 125, TRG 380, ECE R 67.01 / ECE R 110 / ECE R 115, § 20 GefStoffV GGVS 17, § 14 GSG)
● Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie
● Darstellung und Bedeutung der amtlichen Untersuchung
● Fahrzeugidentifizierung
● Dokumentagtion und Qualitätssicherung
● Technik der Gasanlagen
● spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
● Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
● Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
● sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
● weitere alternative Antriebskonzepte
● praktisches Können
● Duchrführung einer Gasanlagenprüfung
● Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
● Handhabung des Lecksuchsprays
Abschlussprüfung
Schulung zur Berechtigung von Gassystemeinbauprüfung (GSP)
Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d.h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) erforderlich. Obwohl dies nur verantwortliche Personen (Kfz-Meister) durchführen dürfen, können auch Fachkräfte (Gesellen) an dieser Schulung teilnehmen.
Die offizielle „GSP-Teilnahmebescheinigung“ erhalten allerdings nur Meister. ACHTUNG: Fachkräfte erhalten lediglich eine offizielle „GAP-Teilnahmebescheinigung“.
Die Frist für die GSP-Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.
Inhalt GSP inkl. GAP
zum Nachweis der Sach- und Fachkunde
● Rechtliche Grundlagen
● Vorschriften und Richtlinien
● GAP-/GSP-Durchführungsrichtlinien
● Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
● Fahrzeugidentifizierung
● Dokumentation
● Qualitätssicherung
● Nationale und internationale Vorschriften zur Typgenehmigung und Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
● Nationale und internationale Vorschriften für Nachrüstsysteme
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
● Änderung der Zulassungspapiere/-dokumente
● Technik der Gasanlagen, insbesondere Neuerungen
● Nachrüstsysteme und Einblassysteme
● werkseitig verbaute Gassysteme mit und ohne Typgenehmigung
● Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
● Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
● Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
● Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
● Weitere alternative Antriebskonzepte
● Praktisches Können
● Durchführung einer Gasanlagenprüfung
● Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
● Handhabung des Lecksuchspray
● Identifizierung der Komponenten eines Gasnachrüstsystems
● Durchführung einer Gassystemeinbauprüfung
Abschlussprüfung
Zielgruppe
● GAP
Inspektoren (Verantwortliche Personen)
mit Meisterprüfungszeugnis/ Meisterbrief im Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk, Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk, Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk, Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk oder Gleichgestellter Abschluss s. Anlage XVIIa Nummer 2.4.2 der StVZO
Fachkräfte (durchführende Personen)
mit Gesellenprüfungszeugnis/ Gesellenbrief als Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker, Automobilmechaniker, Kraftfahrzeug-Mechatroniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker
● GSP
Inspektoren (Verantwortliche Personen)
mit Meisterprüfungszeugnis/ Meisterbrief im Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk, Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk, Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk, Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk oder Gleichgestellter Abschluss s. Anlage XVIIa Nummer 2.4.2 der StVZO
Dauer
● GAP
halber Tag von 8:00 – 12:30 Uhr
● GSP
1 Tag von 8:00 – 17:00 Uhr
Teilnahme
Teilnehmerzahl:
Maximal 12 Teilnehmer
Teilnehmergebühr:
● GAP
180,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
150,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
(Bonuspreis für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innung Schwaben und des Schwaben-mobil e.V.)
● GSP
250,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
220,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
(Bonuspreis für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innung Schwaben und des Schwaben-mobil e.V.)"
Anmeldung zur Schulung
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