GSP-Wiederholungsschulung

Schulung zur Berechtigung von Gassystemeinbauprüfung (GSP)

Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d.h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) erforderlich. Obwohl dies nur verantwortliche Personen (Kfz-Meister) durchführen dürfen, können auch Fachkräfte (Gesellen als Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker, Automobilmechaniker, Kraftfahrzeug-Mechatroniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker) an dieser Schulung teilnehmen. 

Die offizielle „GSP-Teilnahmebescheinigung“ erhalten allerdings nur Meister. ACHTUNG: Fachkräfte erhalten lediglich eine offizielle „GAP-Teilnahmebescheinigung“


Die Frist für die GSP-Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde. 

Inspektoren (Verantwortliche Personen)

mit Meisterprüfungszeugnis/ Meisterbrief im Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk, Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk, Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk, Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk oder Gleichgestellter Abschluss s. Anlage XVIIa Nummer 2.4.2 der StVZO

zum Nachweis der Sach- und Fachkunde


● Rechtliche Grundlagen

● Vorschriften und Richtlinien

● GAP-/GSP-Durchführungsrichtlinien

● Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung

● Fahrzeugidentifizierung

● Dokumentation

● Qualitätssicherung

● Nationale und internationale Vorschriften zur Typgenehmigung und Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

● Nationale und internationale Vorschriften für Nachrüstsysteme

Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)

● Änderung der Zulassungspapiere/-dokumente

● Technik der Gasanlagen, insbesondere Neuerungen

● Nachrüstsysteme und Einblassysteme

● werkseitig verbaute Gassysteme mit und ohne Typgenehmigung

● Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte

● Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit

● Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase

● Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise

● Weitere alternative Antriebskonzepte

● Praktisches Können

● Durchführung einer Gasanlagenprüfung

● Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes

● Handhabung des Lecksuchspray

● Identifizierung der Komponenten eines Gasnachrüstsystems

● Durchführung einer Gassystemeinbauprüfung


Abschlussprüfung

Dauer:

1 Tag von 8:00 - 17:00 Uhr


Teilnehmerzahl: 

Maximal 12 Teilnehmer 


Teilnehmergebühr:

250,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung


220,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung 

(Bonuspreis für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innung Schwaben und des Schwaben-mobil e.V.)


Die Einteilung für die einzelnen Schulungstermine erfolgt nach Eingang der Anmeldungen.

Anmeldung zur Schulung

Bitte melden Sie sich mit diesem Formular zur Schulung an. Sie erhalten von uns anschließend eine Bestätigung per E-Mail.

Oder nach der Anmeldung per E-Mail an: schulung@wig-schwaben.de  
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