Ab dem 31. Juli 2026 gelten neue gesetzliche Bestimmungen zu den Gewährleistungspflichten beim Kauf im b2c-Verhältnis. Die wichtigsten Aspekte für betriebliche Abläufe haben wir in unseren INNUNG-kompakt-Rundschreiben (für Mitglieder) zusammengestellt. Für Fahrzeughandel und Werkstätten verändern sich damit die rechtlichen Rahmenbedingungen spürbar.
Das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern hat sich deshalb bereits frühzeitig im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, die Besonderheiten heutiger Kraftfahrzeuge deutlich zu machen. Anders als bei vielen Alltagsprodukten lassen sich Reparaturen an Fahrzeugen aufgrund ihrer technischen Komplexität und ihres individuellen Verschleißzustands nicht pauschal bewerten. Diese Position wurde in zahlreichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern mit Nachdruck vertreten. Dabei zeigte sich allerdings, dass eine nationale Ausnahme für Kraftfahrzeuge aufgrund der verbindlichen europäischen Vorgaben rechtlich nicht möglich ist.
Ihre Verbandsorganisation konnte jedoch erreichen, dass die zentralen Forderungen des Kraftfahrzeuggewerbes in den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entschließungsantrag aufgenommen wurden. Darin fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für Ausnahmemöglichkeiten bei Kraftfahrzeugen und vergleichbar komplexen Produkten einzusetzen. Damit wird erstmals ausdrücklich anerkannt, dass die geltenden europäischen Vorgaben den besonderen technischen und haftungsrechtlichen Anforderungen von Kraftfahrzeugen nicht ausreichend gerecht werden und der europäische Rechtsrahmen entsprechend weiterentwickelt werden muss.
Wichtiges politisches Signal
Dass der Deutsche Bundestag die Besonderheiten moderner Kraftfahrzeuge ausdrücklich anerkennt und die Bundesregierung zu entsprechendem Handeln auffordert, ist ein wichtiger Erfolg der politischen Interessenvertretung des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern. Ziel bleibt ein europäischer Rechtsrahmen, der notwendige Reparaturen rechtssicher ermöglicht, ohne Fahrzeughandel und Werkstätten mit unverhältnismäßigen Haftungsrisiken zu belasten.
Um Sie auf die Änderungen vorzubereiten, bieten wir Ihnen am Dienstag, 28. Juli 2026 einen zweiten Termin für unser Webinar „Recht auf Reparatur, Gewährleistung & Co.: Die wichtigsten Änderungen für Kfz-Betriebe“ an. Die Teilnahme ist für Mitgliedsbetriebe kostenfrei, das Webinar dauert circa 45 Minuten. Sie benötigen einen mit dem Internet verbundenen Laptop, Rechner, ein Tablet oder Handy. Um Fragen stellen zu können, nutzen die Teilnehmer bitte die Chatfunktion – für eine erfolgreiche Teilnahme benötigen Sie also weder Kamera noch Mikrofon.
Die Zugangsdaten erhalten Sie im Anschluss an die Anmeldung.
Ergänzend finden Sie unter diesem Link >> bereits die Präsentation sowie das EU-Gewährleistungslabel, das unbearbeitet und in DIN-A4-Größe zu übernehmen ist. Genaue Anweisung zur Platzierung finden Sie unter europa.eu.