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Änderungen bei HU/AU/SP durch Novellierung der StVZO zum 1. Juli 2012!

(Quelle: RS-Nr. 4/2012 vom August 2012) 

Seit 1. Juli 2012 gilt die 47. Änderungsverordnung zur StVZO. Sie hatten hierzu in den letzten Wochen Informationsschreiben unsererseits erhalten. Zu den für Sie relevanten Änderungen haben wir eine Broschüre und ein Infoblatt erstellt. Als Ihr Dienstleister informierten wir Sie auf 17 regionalen Veranstaltungen in ganz Bayern mit über 1.000 Teilnehmern über die wesentlichen Neuerungen. Die Änderungsverordnung wurde zwischenzeitlich auch im Verkehrsblatt 10/2012 und 11/2012 veröffentlicht. 

Sofort wirksam ab 01. Juli 2012 sind:

  • Konditionierungsfahrt mit mindestens 8 km/h vor HU und SP
  • Entfall der Rückdatierung
  • Erhöhtes Prüfentgelt bei Überziehung der HU mehr als 2 Monate
  • Verlängerte Prüffristen für Vermietfahrzeuge
  • Plakettenwert bei der Diesel-HU zu verwenden
  • AU zwei Monate vor HU möglich
  • die AU-Bescheinigung muss dem Kunden ausgehändigt werden 

Im zweiten Halbjahr 2012 fließend umzusetzen sind:

  • Erweiterung von SP Plus durch DVD Update incl. (FSD.SP.21)
  • SP Plus oder vergleichbares Programm für SP an Fahrzeugen nach EZ 01. April 2006 verpflichtend
  • Neue SP-Nachweisprotokolle und Umstellung auf Nachweissiegel 

Da sich die Umsetzung der Vorgaben teilweise durch Verzögerungen der Daten- bzw. Hardware-Lieferanten hinauszieht beziehungsweise fließend erfolgen wird, soll Ihnen die oben beschriebene, nun aktualisierte Infobroschüre mit vielen Detailbeschreibungen erforderliche Informationen geben. Wir haben zu Ihrer Information auch eine FAQ-Liste mit häufigen Fragen aus den Infoveranstaltungen erstellt. Beides erhalten Sie über unseren Info-Service oder als Download im Internen Mitgliederbereich unserer Homepage.

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Aktuelle Richtlinien und Verkehrsblattauszüge

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